AGB
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden (beispielsweise in einem abgeschlossenen Vermittlungsvertrag), für alle, auch zukünftigen Geschäftsbeziehungen auf dem Gebiet der Personalvermittlung zwischen der Firma Perfect Match, Inhaber Nico Jornitz, Steenbarg 18, 24582 Brügge als Auftragnehmer/Personalvermittler und dem Auftraggeber.
2. Vertragsschluss
Die Beauftragung des Auftragnehmers soll in der Regel aus Beweissicherungsgründen in Text- oder Schriftform gemäß den §§ 126, 126 b BGB erfolgen. Ein Vermittlungsvertrag zu den in diesen AGB näher bestimmten Bedingungen kommt spätestens mit der Vorstellung (schriftlich, elektronisch oder [fern-] mündlich) eines Kandidaten durch den Auftragnehmer beim Auftraggeber zustande. Im Rahmen eines individuellen Personalvermittlungsvertrages können abweichende Regelungen von diesen AGB vereinbart werden. Insoweit gilt § 305 b BGB.
3. Leistungen des Auftragnehmers
Die von dem Auftragnehmer zu erbringenden Vermittlungsleistungen und das Stellenprofil der Kandidaten werden durch den jeweiligen Personalvermittlungsvertrag konkretisiert. Sofern im Vermittlungsvertrag nicht andere Leistungen ausdrücklich vereinbart werden, umfasst die Tätigkeit des Auftragnehmers die Recherche in verschiedenen Datenbanken und Bewerbungsportalen nach geeigneten Kandidaten, die Durchführung einer Vorauswahl und das Führen von Vorstellungsgesprächen sowie die Aufbereitung der Bewerberdaten und Bereitstellung eines Qualifikationsprofils. Zudem werden Absagen an nicht in Betracht kommende Bewerber vom Auftragnehmer versandt.
4. Pflichten des Auftraggebers, Honorar des Auftragnehmers
Schließt der Auftraggeber (oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen) innerhalb von 12 Monaten mit einem vom Auftragnehmer empfohlenen Kandidaten einen Vertrag (Arbeitsvertrag, freier Mitarbeiter-Vertrag oder eine vergleichbare vertragliche Abrede), so ist der Auftraggeber verpflichtet, an den Auftragnehmer eine Vermittlungsprovision zu zahlen. Der Honoraranspruch besteht auch dann, wenn zu diesem Zeitpunkt ein abgeschlossener Vermittlungsvertrag bereits beendet ist. Der Vergütungsanspruch entsteht zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen Auftraggeber und dem vermittelten Kandidaten. Auf Verlangen sind dem Auftragnehmer eine Kopie des Arbeitsvertrages oder, falls kein schriftlicher Arbeitsvertrag besteht, die wesentlichen Bestandteile des Arbeitsvertrages im Sinne des Nachweisgesetzes mitzuteilen. Die Vermittlungsprovision beträgt 30 % des voraussichtlichen Jahresbrutto-einkommens (inkl. allen zusätzlichen Leistungen, die dem Kandidaten gewährt werden, zB. Boni, erfolgsabhängige Vergütungen, Aktienpakete, Prämien und Firmenwagen, wobei ein Firmenwagen mit einer Pauschale von 10.000€ gewertet wird.) zuzüglich Mehrwertsteuer. Bei nachträglicher Unmöglichkeit, Kündigung, Aufhebung oder sonstiger Beendigung des Vertrages zwischen Auftraggeber und dem Kandidaten findet keine Rückerstattung der Vermittlungsprovision statt.
5. Haftung
Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung für eine erfolgreiche Vermittlung. Er übernimmt des Weiteren keine Haftung und Gewährleistung für die Qualität und Güte der Arbeitsleistung des vermittelten Kandidaten. Sie sind ebenso wie die Eigenschaften, Qualifikationen und/oder schriftlichen oder mündlichen Angaben des Kandidaten keine eigene vertragliche Zusicherung des Auftragnehmers. Die Überprüfung der vom Kandidaten gemachten Angaben obliegt allein dem Auftraggeber. Für Vermögensschäden aus Vermittlungstätigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Das gilt nicht für die gesetzliche Haftung aus unerlaubter Handlung gemäß §§ 823 ff. BGB.
6. Kündigung
Der Personalvermittlungsvertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Der Provisionsanspruch nach Ziffer 4 dieser Bedingungen bleibt von einer Kündigung unberührt.
7. Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Parteien sichern sich gegenseitig zu, mit im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung erhaltenen Informationen, auch nach Beendigung des Vertrages, vertraulich umzugehen. Sämtliche Daten werden entsprechend den geltenden Datenschutzvorschriften (insbesondere der EU-DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes) verarbeitet und genutzt. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Auftragnehmer die Kontaktdaten des Auftraggebers auch nach Beendigung eines Vermittlungsvertrages für weitere Kontaktpflege, Newsletterzusendungen und Vergleichbares erheben, verarbeiten und nutzen darf.
8. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen ist der Sitz des Auftragnehmers in 24582 Brügge. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses. Abweichend davon sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen wirksam, wenn sie Individualabreden im Sinne von § 305 b BGB sind.